Dienstag, 11. Mai 2010
Universelles Leben - Die Inquisition lebt!
Die Inquisition lebt!

„Kirchenskandale ohne Ende: Jetzt reicht`s! Kirchenaustritt jetzt!“ Großplakate mit dieser Überschrift erregten in den letzten Wochen bundesweit Aufsehen. Und sie erregten auch die Gemüter mancher Kirchenvertreter, die nun - weil sie die auf dem Plakat genannten Tatsachen nicht widerlegen können - zur Ablenkung einen Sündenbock gefunden haben: Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit.

Dass die fraglichen Plakate in Wirklichkeit von einer Initiative mit dem Namen: „Freie Bürger für Anstand und ethische Werte“ aufgehängt wurden, interessiert sie gar nicht. Ob es der katholische Priester Alfred Singer aus Würzburg ist oder der lutherische Pfarrer Matthias Pöhlmann aus Berlin - die altbekannten Vertreter einer Inquisition im „modernen“ Gewand kochen nun alte Meinungslügen und Unterstellungen wieder auf, mit denen sie seit vielen Jahren versuchen, Kritiker der Kirche mundtot zu machen.

Verwunderlich sind solche Ausfälligkeiten angesichts der Kirchengeschichte nicht. Schon Martin Luther z.B. forderte die Obrigkeit auf, andersgläubige Lehrer, die seiner Kirche die Stirn boten, unverzüglich dem Henker zu übergeben. Verwunderlich ist jedoch, dass es noch immer Medienvertreter gibt, die auf kirchliche Ablenkungsmanöver hereinfallen.

Anstatt sich inhaltlich mit den Plakaten auseinanderzusetzen, übernehmen sie in eilfertigem Gehorsam die hasserfüllte Propaganda der Kirchen - ganz nach dem Motto: Erkläre den Kritiker einfach zum „Ketzer“ - dann brauchst du über seine Kritik nicht mehr nachzudenken! Offenbar haben die skandalösen Vertuschungsaktionen der Kirche, die in den letzten Wochen ans Tageslicht kamen, noch immer nicht allen die Augen geöffnet.

Sobald es jemand wagt, den Kirchen den Spiegel ihres unchristlichen Verhaltens vorzuwerfen, kommt bei gewissen Kirchenvertretern ein diffuser mittelalterlicher Hass zum Ausdruck gegen alles, was nicht in der Kirche ist. Doch es wird mehr und mehr offenbar: Der Dreck, den die Kirchen seit Jahrzehnten gegen Andersgläubige werfen, ist in Wahrheit ihr eigener Dreck.

Der ehemalige Würzburger Weihbischof Bauer etwa, der schon vor 25 Jahren mit Verdrehungen und Unwahrheiten gegen die Urchristen im Universellen Leben Stimmung machte, musste nun zugeben, Schüler im Unterricht geprügelt zu haben. Dass dies „nicht im Geiste des Evangeliums“ war, hat er inzwischen zwar zugegeben - für seine eklatanten Verstöße gegen das achte Gebot hat er sich jedoch bis heute nicht entschuldigt. Und Alfred Singer prügelt in seiner Nachfolge weiterhin verbal auf Menschen ein, deren einziges „Vergehen“ darin besteht, die Bergpredigt im Alltag für bare Münze zu nehmen.


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Samstag, 6. März 2010
Klage gegen Evangelische-Lutherische Landeskirche Hannover - Schriftsatz vom 22.02.2010
Schriftsatz vom 22.02.2010

Verwaltungsgericht Hannover
- 6. Kammer -
Eintrachtweg 19
30173 Hannover

22. Februar 2010
h-h

Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers6 A 4904/09


Zum Beweis dafür, dass die Beklagte nicht christlich ist und deshalb durch die Verwendung der Bezeichnung „christlich“ Namensmissbrauch und Etikettenschwindel betreibt, tragen wir ergänzend vor:

1. Es dürfte gerichtsbekannt sein, dass die Kläger auch die deutschen katholischen Bischöfe aufgefordert haben, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen und deswegen gegen die Erzdiözese Freiburg beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben haben.
Es dürfte aufgrund des breiten Echos, welches das Verfahren in der Öffentlichkeit ausgelöst hat, ebenfalls gerichtsbekannt sein, dass die Klage vom Verwaltungsgericht Freiburg in erster Instanz aus formalen Gründen abgewiesen wurde.

In tatsächlicher Hinsicht war das Verfahren jedoch ein voller Erfolg für die Kläger. Es wurde weder von der Kirche noch vom Gericht in Abrede gestellt, dass es sich bei der katholischen Kirche um ein Konglomerat aus heidnischen Versatzstücken des Baalskultes, des Mitras- und Isis-Kultes und anderer heidnischer Religionen handelt, das mit Christus nichts zu tun hat.



Ebenso wenig wurde die unendlich lange und leidvolle Liste schwerster Verbrechen von der Antike bis in die Gegenwart der Kinderschänderverbrecher in Abrede gestellt oder der Aussage von Karlheinz Deschner widersprochen.

Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller Karlheinz Deschner verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43).

Was die verbrecherischen Wurzeln anbetrifft, wird die Beklagte von Deschner in seinem Fazit ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Und auch was die Lehrinhalte anbetrifft, übt die Beklagte als Abspaltung von der römisch-katholischen Heidenkult-Lehre zwar einige der heidnischen Kulte nicht mehr so exzessiv aus, der Rest ist aber immer noch genauso wenig „christlich“ wie bei der römisch-katholischen Kirche.

2. Der Despot Luther:
Die Beklagte bekennt sich u.a. mit ihrem Namen zur Ideologie Martin Luthers. Lutherisch ist aber nicht „christlich“, denn Luther, seine Lehre und sein Wirken, ist despotisch und demagogisch, aber nicht „christlich“.

Luther, der bei der Beklagten und den übrigen evangelischen und lutherischen Kirchen als Glaubensstifter verehrt wird, ist nach heutigem Verständnis ein krimineller Despot, der von der Staatsanwaltschaft verfolgt würde. Martin Luther steht heute noch hoch im Ansehen. Seine Kirche geht in seinen Fußspuren; das bestätigte Hermann von Loewenich (bis 1999 evangelischer Landesbischof von Bayern) im Internet: Wir wollen das geschichtliche Erbe der lutherischen Tradition bewahren als unsere kulturelle und geistige Heimat.

Diese geistige Heimat, das Gedankengut und die Lehren des Despoten Luther, kann jeder nachlesen, der sich dafür interessiert. Eine hervorragende Zusammenfassung findet sich in dem Buch von Hans-Jürgen Böhm, "Die Lehre M. Luthers - ein Mythos zerbricht!", Plech 1994.

Aus den Hetzreden und Mordaufrufen dieses Despoten, auf den die Beklagte gründet, seien hier nur einige wenige zitiert:

Luther fordert die Fürsten auf, die aufständischen Bauern zu töten: Steche, schlage, würge hier wer da kann. Bleibst du darüber tot, wohl dir, einen seligeren Tod kannst du nimmermehr erlangen. Denn du stirbst im Gehorsam gegenüber dem göttlichen Wort und Befehl. (Wider die stürmenden Bauern, Weimarer Ausgabe der Lutherschriften)

Luther fordert die Ermordung von andersgläubigen Predigern: ... wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel und Gabriel von Himmel wären ... Will er predigen, so beweise er den Beruf oder Befehl ... Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem rechten Meister, der Meister Hans [= Henker} heisst ...
Denn die anderen, so ohne Amt und Befehl herfahren, sind nicht so gut, dass sie falsche Propheten heißen, sondern Landstreicher und Buben, die man sollte Meister Hansen befehlen und nicht zu leiden sind (ob sie auch gleich recht lehrten), ... (Tomos 5, S. 470)

Luther verleumdet die jüdische Bevölkerung und fordert ihre Verfolgung:
Wenn ich könnte, so würde ich ihn (den jüdischen Mitbürger) niederstrecken und in meinem Zorn mit dem Schwert durchbohren.
... dass man ihre Synagogen oder Schulen mit Feuer anstecke und was nicht brennen will, mit Erde überhäufe und beschütte, dass kein Mensch einen Stein oder Schlacken davon sehe ewiglich. Und solches soll man tun unserem Herrn und der Christenheit zu ehren, damit Gott sehe, dass wir Christen seien.
... dass man auch ihre Häuser desgleichen zerbreche und zerstöre ...
... diese Taugenichtse und Ausplünderer sind keiner Gnade und keines Mitleids wert.
... dass man ihnen verbiete, bei uns ... öffentlich Gott zu loben, zu danken, zu beten, zu lehren bei Verlust Leibes und Lebens ... (Martin Luther, Von den Juden und ihren Lügen, Wittenberg 1543)

Luther: Ein solch verzweifeltes, durchböstes, durchgiftetes, durchteufeltes Ding ist’s um diese Juden, so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen und noch sind. Summa, wir haben rechte Teufel an ihnen.
Luther behauptet sogar, dass Mose, wenn er jetzt leben würde, der erste wäre, der die „Judenschulen und -häuser“ ansteckte.

Pfu euch hier und pfu euch dort und wo ihr seid, ihr verdammten Juden.......... seid ihr doch nicht wert, dass ihr die Biblia von außen solltet ansehen, geschweige, dass ihr drinnen lesen solltet. Ihr solltet allein die Bibel lesen, die der Sau unter dem Schwanz steht und die Buchstaben, so da selbst herausfallen, fressen und saufen.....





Luther ruft auch zum Krieg und zum „Morden“ der türkischen Kriegsgegner auf: ... und mit Freuden die Faust regen und getrost dreinschlagen, morden, rauben und Schaden tun so viel sie immer mögen ...

Luther fordert den Tod von „Wucherern“: ... so man die Straßenräuber, Mörder ... rädert und köpft, wie viel mehr sollte man alle Wucherer rädern und ädern und alle Geizhälse verjagen, verfluchen und köpfen ...

Luther fordert den Tod untreuer Partner: Warum tötet man die Ehebrecher nicht? und den Foltertod für Prostituierte: Wenn ich Richter wäre, so wollte ich eine solche französische giftige Hure rädern und ädern lassen.

Frauen mit magischen Fähigkeiten sollten nach Luther gefoltert und getötet werden: Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen ... Es ist ein gerechtes Gesetz, dass sie getötet werden. ... Wenn sie sich nicht bekehren lassen, werden wir sie den Folterknechten befehlen.

Luther über behinderte Kinder: Wenn man aber von den teufelsähnlichen Kindern erzählt ... so halte ich dafür ... dass sie entweder vom Teufel entstellt ... oder dass es wahre Teufel sind. Viele der behinderten Menschen, die evangelischen Behinderteneinrichtungen (z.B. in Neuendettelsau/Bayern) anvertraut waren, wurden in den Jahren 1940/41 schließlich mit Berufung auf die Staatslehre Luthers (Gehorsam gegenüber der Obrigkeit) den staatlichen Behörden ausgeliefert. Dass sie umgebracht werden, war den Verantwortlichen bekannt.

Schließlich wollte Luther noch den Papst umbringen: Der Papst ist der Teufel, könnte ich den Teufel umbringen, warum sollte ich’s nicht tun, auch mit Gefahr meines Lebens.
Du darfst nicht denken, dass der Papst ein Mensch sei, wie auch seine Anbeter sagen, dass er nicht allein ein Mensch, sondern Mensch und Gott gemischt sei. Aber Gott soll hier verstanden werden für den Teufel als gleich wie Christus leiblicher Gott ist also ist auch der Papst ein leibhaftiger Teufel.

Über die Wiedertäufer sprach Martin Luther u.a.: Die Wiedertäufer seien schon wegen ihrer Verwerfung des Predigeramtes und der reinen lutherischen Lehre des Todes würdig. (zitiert nach Mauerhofer/ Sessler. “Um des Glaubens willen“, GLV Bielefeld 1990)

Weiter sagte Martin Luther: Dieweil man doch sieht und greift, dass grobe, falsche Artikel in der Wiedertäufer Sekte sind, schließen wir, dass in diesem Fall die Halsstarrigen auch mögen getötet werden. (Tomos 8, S. 383 ff.)

Mit solchen und ähnlichen Lehren des Despoten Luthers ließen sich Seiten über Seiten füllen.

Es sind die konkreten Lebensanweisungen des Despoten Luther, dessen geschichtliches Erbe der lutherischen Tradition die evangelisch-lutherische Kirche als kulturelle und geistige Heimat bewahrt.

Deshalb ist es auch kein Zufall, wenn der katholische Massenmörder Hitler sich zur Rechtfertigung für den Massenmord an den Juden ausgerechnet auf Martin Luther berief und ihn als einen großen Mann pries: Er sah den Juden, wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen. Und der evangelische Landesbischof Sasse pries angesichts der Reichskristallnacht Luther und Hitler im Verbund:



Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird....... damit der gottgesegnete Kampf des Führers zur völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt....

Weitere Mordtaten in der Tradition der kulturellen und geistigen Heimat der evangelisch-lutherischen Kirche haben wir bereits in unserer Klagschrift ausgeführt.

Dass diese verbrecherischen und menschenverachtenden Lehren und Taten das genaue Gegenteil der Lehren des großen Friedens- und Weisheitslehrers Christus sind, wird selbst ein lebenslang indoktrinierter Lutheraner nicht in Abrede stellen. Damit steht fest, dass die Beklagte, in der kulturellen und geistigen Tradition des Despoten Luther steht, sie ist also lutherisch, und das macht ihr auch niemand streitig, aber sie ist nicht „christlich“. Sie schmückt sich zu Unrecht mit diesem Etikett und führt damit die Bevölkerung, den Staat und insbesondere den Steuerzahler hinters Licht, der dafür jährlich mit vielen Milliarden bluten muss.

Die Frage in diesem Verfahren lautet: Sind die Richter des Staates willens, die Bevölkerung vor diesem unseligen Namensmißbrauch und Etikettenschwindel zu schützen? Oder besteht auch heute noch die lutherische Tradition von der (un)heiligen Allianz von Staat und Kirche, die auch unter dem Heilsgruß soviel Unheil angerichtet hat?

Freie Christen haben schon vor Jahren zweimal die obersten Vertreter des Staates gebeten, der Lutherkirche bei der Befolgung der despotischen Lehren Luthers Einhalt zu gebieten. Die Reaktionen waren ebenso herablassend wie lutherisch. Das ist allerdings nur folgerichtig, wenn man die Nähe der obersten Staatsvertreter zur Lutherkirche, die dem Despoten Luther nachfolgt, berücksichtigt. Auch der Lebenslauf solcher Repräsentanten gibt oft Aufschluss über ihre unchristliche lutherische Weltanschauung. So berichtet der SPIEGEL am 23.11.1992, dass der hohe lutherische Kirchenfunktionär und spätere Bundespräsident Richard von Weizsäcker früher in der Geschäftsführung eines Chemiekonzerns tätig war, der Grundstoffe für die berüchtigten Giftkampfstoffe im Vietnamkrieg geliefert hat - Luther lässt grüßen!

Dr. Hetzel
Rechtsanwalt
Dr. Sailer
Rechtsanwalt

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt
in allen Kulturen weltweit


Download: Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers - 22.02.2010.pdf

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(C) Gert Hetzel 2009


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Sonntag, 17. Januar 2010
Keine Subventionen für Prozessionen
Keine Subventionen
für Prozessionen

13 französischen Steuerzahlern wurde es schließlich zu bunt: Sie klagten gegen staatliche Zuschüsse für die katholischen Reliquienprozessionen in der Region Limousin. Und sie bekamen recht! Das Gericht entschied, dass die staatliche Subventionierung katholischer Reliquienprozessionen gegen die Trennung von Staat und Kirche verstoße. Der Einwand, es handle sich nur um die Bewahrung eines kulturellen Erbes, wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Die Zurschaustellung der Reliquien katholischer Heiliger sei eine religiöse Angelegenheit der Kirche.

Was den Franzosen recht ist, könnte auch den Deutschen billig sein. Schließlich bestimmt auch deren Verfassung wörtlich: "Es besteht keine Staatskirche." Dennoch gibt sich der Staat dafür her, die Steuern der Amtskirchen einzutreiben und aus seinem eigenen Steuertopf der Kirchenbürokratie jährlich Zuwendungen in Milliardenhöhe zu machen.

Immer mehr Steuerzahlern stößt dies übel auf. Vor allem in Zeiten, in denen der Staat so katastrophal überschuldet ist wie heute. Die Politiker streiten, wo sie das Geld zur Sanierung des Staatshaushaltes und zur Ankurbelung der Wirtschaft hernehmen sollen. Doch keiner wagt es, die voluminöse Subventionierung der Kirchen anzutasten. Rund 8 Milliarden erhalten sie jährlich an direkten Staatszuwendungen und weitere Milliarden durch staatliche Einnahmeverzichte.

Bei diesen Beträgen geht es nicht um die Förderung von Sozialeinrichtungen, sondern um theologische Fakultäten, Religionsunterricht, Militärseelsorge, die Gehälter von Bischöfen und Prälaten, um Kirchentage und Bauzuschüsse. Auch so mancher Reliquienschrein, um zum französischen Ärgernis zurückzukehren, wird vom deutschen Steuerzahler restauriert. Der Normalbürger kann mit der katholischen Reliquienverehrung kaum etwas anfangen. Solch magischer Umgang mit den Knochen längst Verstorbener ist auch nicht christlich, sondern wurde aus heidnischen Vorzeiten von den alten Ägyptern übernommen. Die konnten sich solche Staatsheiligtümer noch leisten. Wir sollten besser unseren Staatshaushalt sanieren.


Quelle:© 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org

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Sonntag, 3. Januar 2010
Lutherische Intoleranz gegen Andersgläubige
Lutherische Intoleranz
gegen Andersgläubige

Wess´ Brot ich ess, dess´ Lied ich sing ... Daran müssen sich auch Mitglieder und Angestellte der Evangelischen Kirche halten, wenn es um die von Luther angeordnete Intoleranz gegenüber Andersgläubigen geht. In der Luther-Kirche gilt z.B. bis heute:
Wer bei „Ketzern“ arbeitet, wird ausgeschlossen!

Mehrere neue Fälle wurden nun bekannt:
1. Fall: Erzieherin eines evangelischen Kindergartens darf nicht bei Ketzern arbeiten

Einer Erzieherin, die seit 15 Jahren in einem Evangelischen Kindergarten arbeitet, wurden, als die Kinderzahlen zurückgingen, ihr Arbeitseinsatz sowie ihre Gehaltsbezüge gekürzt. Sie suchte einen Einkommensausgleich und bewarb sich bei einem mittelständischen Unternehmen als Reinigungshilfe für zwei Stunden am Tag auf 400 Euro-Basis. Darüber informierte sie auch die für den Kindergarten zuständige Pfarrerin, die dies akzeptierte.

Da die Verantwortlichen des Unternehmens, in dem die Erzieherin arbeiten wollte, jedoch weder lutherisch noch katholisch, sondern Nachfolger des Nazareners sind und somit dem Universellen Leben aller Kulturen Weltweit nahe stehen, kam es, als dies in der lutherischen Kirche bekannt wurde, zum Eklat.

Nach einigen Wochen erhielt die Erzieherin von einem evangelischen Oberkirchenrat aus Karlsruhe einen Brief, mit dem sie aufgefordert wurde, ihre Aushilfstätigkeit „unverzüglich, jedoch bis spätestens zum 30.11.2009“ zu beendigen, „andernfalls sehen wir uns gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit Ihnen zu beenden.“ Als Grund für diese Nötigung gab der Oberkirchenrat an: Die Firma sei „eng mit der Vereinigung Universelles Leben verbunden“, die „von der Landeskirche als eine Sekte mit stark kirchenfeindlichen Interessen eingestuft“ werde. Dann hieß es weiter: „Sie sind als Erzieherin in einem kirchlichen Kindergarten tätig. Damit verbunden ist die Dienstpflicht, den Ihnen von den Eltern anvertrauten Kindern, christliches Gedankengut zu vermitteln und vorzuleben. Es ist daher davon auszugehen – jedenfalls nicht auszuschließen -, dass angesichts der Sekte, mit der Ihre nebenberufliche Tätigkeit eng verbunden ist, die Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten als Erzieherin bei einem kirchlichen Anstellungsträger und dessen Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Des weiteren wird das Ansehen Ihres christlichen Anstellungsträgers in hohem Maße geschädigt, wenn Sie nach Verlassen des Kindergartens, nach Altfeld zum Universellen Leben fahren, dies bleibt auch der Gemeinde und vor allem den Eltern nicht verborgen.“

Die Erzieherin fühlte sich durch diesen Brief massiv bedroht und kündigte ihren Aushilfsjob, um ihren Arbeitsplatz in dem evangelischen Kindergarten nicht zu verlieren. Sie kann dort nun weiter „christliches Gedankengut vermitteln und vorleben“.

Welches Gedankengut mag das sein, an das der Oberkirchenrat dachte, als er der Erzieherin das Messer auf die Brust setzte? „Wer bei Ketzern zwei Stunden täglich putzt, hat bei uns nichts zu suchen“, war wohl der Grundgedanke des Kirchenbeamten, dessen Mentalität ersichtlich von Luthers Intoleranz gegenüber Andersgläubigen geprägt ist. Nur wer lutherisch oder katholisch ist, gilt hier als christlich.

Passend dazu ein Interview, das die Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann nach Ihrer Wahl zur Vorsitzenden der Evangelischen Kirche Deutschlands gab. Wörtlich sagte Sie damals: „Ich denke, wir sind eine sehr gut christliche evangelische Kirche, das kann ich ganz deutlich sagen, weil, wenn Sie im Augsburger Bekenntnis einmal nachlesen, Art.7, dann steht da ganz deutlich drin: ‚Kirche ist da, wo das Evangelium rein verkündigt und die Sakramente evangeliumsgemäß dargereicht werden.’ Das ist in unserer Kirche der Fall. Insofern habe ich keine Sorge darum, dass sie nicht ‚christlich’ wäre.“

Gilt das auch für den vorliegenden Fall? Auf Christus bezog Margot Käßmann sich jedenfalls nicht, sondern auf einen Artikel im evangelisch-lutherischen „Augsburger Bekenntnis“ und auf die kirchlichen Sakramente. Jetzt müssen diese Sakramente den Lohnausfall der Erzieherin kompensieren, nachdem der Oberkirchenrat aus Karlsruhe mit seiner Drohung dafür gesorgt hat, dass „das Evangelium rein verkündigt“ wird, wie Margot Käßmann es in Ihrem Interview versicherte.

Zur Information sei angemerkt, dass das mittelständische Unternehmen, bei dem die Erzieherin arbeiten wollte, ein selbständiger Betrieb ist, an dem die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben nicht beteiligt ist. Die Betriebsverantwortlichen fühlen sich dem Universellen Leben zugehörig, die Mehrzahl der Mitarbeiter sind jedoch Katholiken, Protestanten, Muslime oder Atheisten, die dort ihr Brot verdienen und ihre Steuern bezahlen - Steuern, die zusammen mit dem Steueraufkommen des Unternehmens dann wieder dafür verwendet werden, dass die Luther-Kirche vom Staat Subventionen in Milliardenhöhe erhält. Doch ohne schlechtes Gewissen nimmt die Kirche dieses Geld und nennt sich „christlich“, obwohl sie Anstand und Moral gegenüber Mitarbeitern ignoriert, indem man sie hinauswirft, wenn sie die Fenster bei Menschen putzt, die nicht lutherisch oder katholisch sind
2. Fall: Wer bei Ketzern arbeitet, muss aus der Luther-Kirche austreten

Ein anderer evangelisch-lutherischer Pfarrer wütet dagegen, dass die Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma in einer von Urchristen geführten Naturklinik Krankenzimmer reinigt. Sie wurde von ihrem Pfarrer telefonisch aufgefordert, diese Arbeit zu beenden, weil die Klinik etwas mit dem Universellen Leben zu tun habe; wenn sie die Arbeit nicht aufgebe, könne sie ja aus der Kirche austreten. Die Frau hat zwei Kinder und ist zur Sicherung ihrer und ihrer Kinder Existenz auf diese Arbeit dringend angewiesen. Solche Existenzsorgen kennen Pfarrer und Bischöfe einer staatlich finanzierten Kirche natürlich nicht, die in Deutschland vom Staat mit Milliarden und Abermilliarden von Euro überhäuft werden. Dafür erteilen sie die Sakramente und glauben an ihre Dogmen und Bekenntnisse und fühlen sich deshalb christlich.
3. Fall: Wer die Luther-Kirche verlässt, bekommt keine Anstellung

Beim Evangelisch-Lutherischen Pfarramt Burgpreppach bat eine Frau kürzlich darum, aus dem Taufregister gestrichen zu werden, weil sie aus der Kirche ausgetreten sei und deshalb auch in den Kirchenbüchern nicht mehr festgehalten werden will. Pfarrer Utz teilte ihr darauf hin unter anderem mit, dass sie aufgrund ihres Kirchenaustritts „bei keinem evangelischen oder katholischen Arbeitgeber mehr Anstellung finden“ könne. Es ist wie in einem lutherischen Gottesstaat, dessen Religionspolizei jeden ausgrenzt, der ihren Glauben nicht teilt.

Bei diesem lutherischen Alleinvertretungsanspruch stellt sich die Frage, wie lange es den Menschen noch zugemutet wird, dass der Staat aus den allgemeinen Steuergeldern Kirchen finanziert, die sich so verhalten.

Weitere Info`s:universelles leben.org

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